7. September 2020

Betriebs­un­ter­bre­chung per Versi­che­rung ab­decken – ei­ne gute Idee

Vie­le Un­ter­neh­mer ha­ben kei­ne Ver­si­che­rung ge­gen Be­triebs­un­ter­bre­chung, die in der ak­tu­el­len Kri­se ein­springt. Zur künf­ti­gen Ab­si­che­rung soll­ten sie sol­che Po­li­cen prü­fen. Ein An­walt muss a­ber klä­ren, ob die ent­schei­den­den Ri­si­ken ge­deckt sind.

Text: Midia Nuri

umor ist, wenn man trotzdem lacht. Mit Blick auf die Empfeh­lung von Bundes­ge­sund­heits­mi­nister Jens Spahn, Groß­ver­an­stal­tungen wegen COVID-19 abzu­sagen, kursierte in sozialen Medien: Dann müssen in Berlin, München und Hamburg alle Wohnungs­be­sich­ti­gungen ausge­setzt werden. Als Witz über Pandemie-Hysterie und Wohnungs­markt ist der nicht schlecht. Vielen Unter­neh­mern jedoch dürfte dieser flotte Spruch vor allem Angst vor einer Betriebs­un­ter­bre­chung einjagen. Das Risiko hierfür, etwa durch Ausfälle in der Liefer­kette, ist groß wie nie. Nur wenige Mittel­ständler dürften für diesen Fall eine Versi­che­rung abge­schlossen haben. Immerhin hat die Bundes­re­gie­rung finan­zi­elle Über­brü­ckungs­an­ge­bote für direkt vom Coro­na­virus getrof­fene Betriebe beschlossen, etwa bessere Bedin­gungen beim Kurz­ar­bei­ter­geld. Auch Liqui­di­täts­hilfen sind im Gespräch. Firmen­chefs sollten schnellst­mög­lich mit Anwalt oder Steuer­berater klären, ob sie davon profi­tieren. Außerdem sollten sie ihr Risiko orga­ni­sa­to­risch mindern – und mit Blick auf die Zukunft ihren Versi­che­rungsmix über­prüfen. Eine Versi­che­rung gegen Betriebs­un­ter­bre­chung lohnt sich nicht nur für produ­zie­rende Unter­nehmen, sondern auch Gewer­be­trei­bende oder Dienst­leister.

Versi­che­rung ist bei Betriebs­un­ter­bre­chung nur ein Thema

Die Gefahr einer Betriebs­un­ter­bre­chung oder der Unter­bre­chung einer Liefer­kette ist derzeit groß wie nie. Verein­zelt zeich­neten sich Schwie­rig­keiten schon seit Wochen ab. Inzwi­schen trifft es geballt insbe­son­dere Unter­nehmer in der Touristik- und Veran­stal­tungs­branche – Tech­niker, Messe­bauer, Caterer oder Dienst­leister an Flug­häfen. Zumin­dest manche dürften auch ohne Versi­che­rung aufatmen. Laut Infek­ti­ons­schutz­ge­setz winken Entschä­di­gungen in Höhe des Verdienst­aus­falls oder Kran­ken­gelds für Ange­stellte und Selbst­stän­dige bei ange­ord­neter Quaran­täne. Für Lohn­fort­zah­lung bei Quaran­täne können Unter­nehmer sich den Betrag erstatten lassen. Mit ihrem Anwalt sollten sie aber klären, wie sie auf Nummer sicher gehen. Denn natür­lich muss für eine Erstat­tung die Quaran­täne offi­ziell vom Gesund­heitsamt ange­ordnet sein. Dorthin sollten Unter­nehmer sich auch wenden, wenn sie selbst von einer Corona-Infek­tion betroffen sind. Selbst ohne Betriebs­un­ter­bre­chung kommt die Behörde dann für ihre Ausfälle im Fall einer Quaran­täne auf. Abklären sollten Unter­nehmer mit ihrem Anwalt, wieweit sie in der Zeit arbeiten und Einnahmen verzeichnen dürfen.

Öffent­liche Mittel können bei finan­zi­ellen Problemen helfen

Während einer Betriebs­un­ter­bre­chung aufgrund der Corona-Krise können Unter­nehmer schneller und unbü­ro­kra­ti­scher Kurz­ar­bei­ter­geld für ihre Mitar­beiter in Anspruch nehmen als regulär. Unter­nehmer können es bereits bekommen, wenn zehn Prozent der Mitar­beiter von Ausfällen betroffen sind – auch Leih­ar­beiter. Das hat die Bundes­re­gie­rung mit Blick auf Corona-Pandemie beschlossen. Entstehen Unter­neh­mern durch Corona-bedingte Betriebs­un­ter­bre­chung mate­ri­elle Schäden, greift mögli­cher­weise eben­falls das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Auch für über die Arbeits­kraft hinaus­ge­hende Schäden – beispiels­weise durch verdor­bene Waren – können Unter­nehmer bei fehlender Versi­che­rung eine Entschä­di­gung bean­tragen. Auch danach sollten Firmen­chefs ihren Anwalt fragen. Zusätz­lich sind öffent­liche Notkre­dite oder Hilfs­fonds geplant – ähnlich wie etwa nach Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phen. Auch das sollten Unter­nehmer mit Blick auf eine Betriebs­un­ter­bre­chung jetzt im Auge behalten. Den Steuer­berater sollten Unter­nehmer zudem nach Sofort- oder Teil­wert­ab­schrei­bungen und anderen steu­er­li­chen Erleich­te­rungen für etwaige Folgen durch die Corona-Krise fragen. Auch ohne Versi­che­rung für eine Betriebs­un­ter­bre­chung winken den Unter­nehmen also Erleich­te­rungen.

Auch Risi­ko­ma­nage­ment gehört zu einer guten Vorsorge

Das Corona- alias COVID-19- alias SARS-CoV-2-Virus ist zwar der aktu­elle Grund, sich mit dem Thema Versi­che­rung und Betriebs­un­ter­bre­chung zu befassen. Unter­nehmer sollten die Infek­ti­ons­welle aller­dings gene­rell zum Anlass nehmen, die Risiken für ihr Unter­nehmen kritisch zu hinter­fragten. Und lang­fristig wirk­same Antworten zu finden. Für einen Betriebs­aus­fall kann der Firmen­chef nämlich durchaus auch orga­ni­sa­to­risch vorsorgen. Für etwaige Home-Office-Phasen der Mitar­beiter ange­sichts einer Quaran­täne müssen insbe­son­dere die tech­ni­schen Voraus­set­zungen bereits vor dem Ernst­fall vorhanden sein. Die Telko-Instal­la­tionen müssen komplett funk­ti­ons­fähig sein. Server etwa müssen einem erhöhten Zugriffs- und Über­tra­gungs­auf­kommen von außen stand­halten, damit Mitar­beiter von zu Hause aus arbeiten können. Risi­ko­vor­sorge ist völlig unab­hängig von der Versi­che­rung gegen Betriebs­un­ter­bre­chung ein Thema, das der Firmen­chef regel­mäßig mit neuen Ideen angehen sollte.

Schon immer hohe Sach­schäden durch Betriebs­un­ter­bre­chung

Aber natür­lich sollten Unter­nehmer sich gene­rell und unab­hängig von der Corona-Krise auch bemühen, ihr Risiko für eine Betriebs­un­ter­bre­chung durch eine vernünf­tige Versi­che­rung abzu­de­cken. Denn die durch Betriebs­un­ter­bre­chung ausge­lösten Sach­schäden sind auch schon zu ganz normalen Zeiten hoch. Gerade in den vergan­genen Jahren sind sie auch noch mal deut­lich gestiegen, wie der Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft (GDV) berichtet. Experten betrachten deshalb eine Versi­che­rung gegen Betriebs­un­ter­bre­chung als sehr wichtig für Unter­nehmen.

Versi­che­rung gegen Betriebs­un­ter­bre­chung für diverse Fälle

Im Trend liegt bei der Versi­che­rung gegen Betriebs­un­ter­bre­chung die Cyber­po­lice. Wie schnell Ausfälle der IT-Anlage oder Cyber­kri­mi­na­lität zur Betriebs­un­ter­bre­chung führen, zeigt derzeit Porsche. Oft folgen auf reale Krisen einschlä­gige Atta­cken und Ausfälle im IT-Bereich. Aber auch andere spezi­elle Risiken für eine Betriebs­un­ter­bre­chung sollten Unter­nehmer prüfen und gege­be­nen­falls versi­chern. Etwa solche durch Brand­schäden, Maschinen und tech­ni­sche Ausfälle oder eine Trans­port-Betriebs­un­ter­bre­chung. Poten­zi­elle Lücken sollten Unter­nehmer abche­cken. So sind beispiels­weise Schäden durch Strom­aus­fälle selten versi­chert – dabei steigt das Risiko hierfür nach Einschät­zung von Experten. Mehr und mehr geht der Trend hin zu soge­nannten All-Risk-Policen, also umfas­sendem Schutz vor den Folgen einer Betriebs­un­ter­bre­chung. Wer so eine Police hat, sollte mit dem Anwalt checken, für was diese jetzt leisten wird. Wer eine Versi­che­rung erst abschließen will, sollte sich mit dem Anwalt die Zeit nehmen, die Versi­che­rungs­be­din­gungen genau zu studieren. Damit sie bei der nächsten Pandemie oder sons­tigen uner­war­teten Ereig­nissen auch versi­chert sind.


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Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg