3. August 2016

Gene­ra­ti­ons­wechsel: nicht den Nach­folger ausbremsen

Oft verlieren Fami­li­en­be­triebe an Fahrt, weil der Senior aus Angst vor Macht­ver­lust an Firmen­an­teilen und Führungs­ver­ant­wor­tung klebt. Besser wäre es, Kandi­daten mit ausge­prägten unter­neh­me­ri­schen Fähig­keiten gezielt auszu­wählen und aufzu­bauen sowie sie rasch ans Steuer zu lassen.

Text: Monika HofmannZu spät beginnen: Planung und Umset­zung des Gene­ra­ti­ons­wech­sels dauern gut zehn Jahre. Erweist sich etwa der Wunsch­kan­didat doch als unge­eignet, braucht es Zeit für die Suche eines anderen Nach­fol­gers.

Erbrecht vergessen: Bei mehreren Kindern oder Patch­work­fa­mi­lien ist ein Testa­ment Pflicht, denn ohne gilt das Erbrecht. Dann muss etwa der, der den Betrieb über­nimmt, die Geschwister sofort voll auszahlen.

Kinder bevor­zugen: Sollen sie auch ohne unter­neh­me­ri­sche Bega­bung unbe­dingt an die Spitze, fährt der Betrieb an die Wand. Gibt es in der Familie keinen Nach­folger, können Mitar­beiter oder Externe einsteigen.

Mitar­beiter igno­rieren: Nur wenn der Nach­folger recht­zeitig vorge­stellt wird, kann er mit seiner Person und seinen Plänen über­zeugen. Regeln Sie, sobald der Kandidat ausge­wählt ist, wer wann welche Verant­wor­tungs­be­reiche über­nimmt – und teilen Sie dies allen Beschäf­tigten mit.

Weiter mitmi­schen: Der Senior klebt am Tages­ge­schäft, der Junior verfolgt schon seine Pläne, es kommt zum Streit. Kurzes Paral­lel­ar­beiten zur Über­gabe ist bei abge­grenzten Aufgaben sinn­voll. Aber der Senior sollte sich rasch zurück­ziehen und nur als Berater zur Verfü­gung stehen.

Inves­ti­tionen verschleppen: Viele über­ga­be­wil­lige Chefs gehen wich­tige Themen nur halb­herzig an, obwohl der Nach­folger noch gar nicht ange­treten ist. Oft unter­bleiben wich­tige Entschei­dungen. Bei Finan­zie­rungs­themen drohen so schnell exis­tenz­be­dro­hende Finan­zie­rungs­lü­cken.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 02/2016